Gute Nachrichten für Eltern: Auch die Jugendschutzlösungen der „Nintendo Switch 2“ überzeugen im Jugendschutz. Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) hat die Jugendschutzlösungen der „Nintendo Switch“ und der „Nintendo Switch 2“ sowie das Nintendo-Account-System nach den Vorgaben des Jugendmedienschutz-
Ob Spielzeit, Altersfreigaben oder Online-Zugänge: Die Jugendschutzeinstellungen ermöglichen es festzulegen, welche Spiele je nach Alter gespielt werden dürfen, einzelne Funktionen wie Chats altersgerecht einzustellen und den Zugriff auf den Nintendo eShop entsprechend zu steuern. Die Einstellungen können bei der Ersteinrichtung der Konsole vorgenommen und jederzeit angepasst werden.
„Eltern wünschen sich im Familienalltag mit Games vor allem Orientierung und praktische Unterstützung. Gut gemachte Jugendschutzeinstellungen helfen dabei, die Begeisterung von Kindern und Jugendlichen für das Thema Games gemeinsam zu begleiten, einzuordnen und Vertrauen zu stärken, statt pauschale Verbote auszusprechen. Die Anerkennung durch die USK zeigt, dass es bereits gute und verlässliche Lösungen im Games-Bereich gibt, die Kindern eine sichere Teilhabe ermöglichen. Unser Tipp an Eltern: Die Konsole am besten gemeinsam mit den Kindern einzurichten und direkt auch mal mitzuspielen.“, sagt Elisabeth Secker, Geschäftsführerin der USK.
„Die Prüfung der Nintendo-
Nintendo lässt sein geschlossenes System bereits seit 2018 regelmäßig durch die USK prüfen und zählt damit zu den ersten Anbietern in Deutschland, deren Jugendschutzprogramme als geeignet anerkannt wurden. Die Bewertung erfolgte im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen Zusammenwirkung von freiwilliger Selbstkontrolle und der Medienaufsicht der Länder.
Eine detaillierte Anleitung zur Nutzung der Altersbeschränkungen finden Familien auf der Webseite von Nintendo.
Hintergrund: Gemäß den gesetzlichen Regularien sind die anerkannten Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle für die Eignungsprüfung von Jugendschutzprogrammen zuständig. Die KJM überprüft anschließend, ob die Selbstkontrolleinrichtung die rechtlichen Grenzen ihres Beurteilungsspielraums eingehalten hat.
Über die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM)
Die Kommission für Jugendmedienschutz ist ein Organ der Landesmedienanstalten und ein Expertengremium aus Vertretern von Bund und Ländern. In Deutschland ist die KJM die zentrale Aufsichtsstelle für den Jugendschutz im privaten Rundfunk und Internet.

